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Forum zur Förderung der Selbständigkeit
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FO.FO.S Thema: Ein-Personen-Unternehmen

Sozialversicherung (SVA) - 10 notwendige Verbesserungen

Sparpaket trifft armutsgefährdete Selbständige! Unterstätzen Sie hier online die 10 Verbesserungsvorschläge. >>>Aktuell äber 2.574 UnterstätzerInnen

Warum wird die schlechte Einkommenssituation von Selbständigen weiterhin ignoriert? Verlängert bis 30.9.2025

Laufzeit: 20. 2. 2012 - 30. 9. 2012

Projektstatus: Laufend

>>> Hier online aktiv unterstätzen<<<

!!! Sie können entscheiden, ob Sie online genannt werden wollen oder nicht. !!!

Die Rahmenbedingungen für Selbständige gehören verbessert, nicht verschlechtert.

Von Selbständigen werden im Zuge des Sparpakets höhere Sozialabgaben gefordert, bzw. geplante Erleichterungen wieder zuröckgenommen. Die Frage stellt sich warum, wenn bekannt ist, dass

  • die Mehrheit der Selbständigen, die ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit Einkönfte erzielen, netto unter der Armutsgrenze von 10.900 – im Jahr verdient (Frauen 8.000,- „, M“nner 14.000,- –).
  • Selbständige mit 12% einer fast doppelt so hohen Armutsgefährdung ausgesetzt sind, wie in der gesamten Erwerbsbevälkerung (7%).
  • Kinder von Selbständigen vermehrt von Armut betroffen sind.

Selbst jene, die im Moment nicht betroffen sind, wissen, dass bei Umsatzröckgang, Krankheit oder Mutterschaft, das soziale Netz schnell zum finanziellen Verhängnis wird.

Mind. 5,71% höhere Beträge zur Pensionsversicherung

Die Erhöhung um einen Prozentpunkt von 17,5 % auf 18,5 % bedeutet mindestens 5,71% höhere Beiträge für die Pensionsversicherung. Für diejenigen, die unter der Mindestbeitragsgrundlage verdienen, bedeutet das eine prozentuell noch höhere Belastung.

Überhöhte Mindestbeitragsgrundlage bleibt doch

Geringverdienende Selbständige müssen von einer fiktiven, sog. Mindestbeitragsgrundlage Sozialversicherung bezahlen. Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung bis 2015 war bereits beschlossen und wurde jetzt wieder zuröckgenommen.

Im Zuge der installierten Arbeitsgruppe zur Verbesserung der gewerblichen Sozialversicherung wurde geplant, auch in der Krankenversicherung die Mindestbeitragsgrundlage auf ASVG-Geringfägigkeitsniveau zu senken. Auch davon ist anscheinend jetzt keine Rede mehr.

10 notwendige Verbesserungen bei der Sozialversicherung von Selbständigen

>>> Hier online aktiv unterstätzen<<<

  1. Rasche Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensions- und Krankenversicherung. (2012 statt 2015)
  2. Abschaffung des 20% Selbstbehalts für Geringverdienende bis 14.000 Euro Einkommen im Jahr. äber 14.000 Euro: Einziehen eines Kostenbeteiligungsdeckels bei 5 % des Einkommens. Beröcksichtigung von Kindern und PartnerInnen, die vom Selbständigeneinkommen mitversorgt werden.
  3. Soziale Absicherung bei längerer und somit existenzbedrohender Krankheit
  4. Angleichung des Wochengeldes für selbständige Mütter auf das von Arbeitnehmerinnen und Abschaffung der Beitragspflicht während des Bezugs von Wochengeld.
  5. Drastische Reduktion von Exekutionen (dzt. 10% der SVA-Versicherten) und Konkursanträgen von seiten der SVA. Einräumung eines gesetzlichen Ermessensspielraums für SVA, keine Pfändung unter das Existenzminimum, Verzugszinsen (dzt. 8%) stark reduzieren.
  6. Gleichstellung der Neuen Selbständigen bei der Gründung. Keine Nachbemessung der Krankenversicherung.
  7. Selbständigenvorsorge auf freiwillige Basis umstellen.
  8. Frähere Ausstiegsmöglichkeiten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
  9. Erleichterungen bei den Mehrfachversicherungen.
  10. Transparente und periodenrichtige Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge.

Manche der vorgeschlagenen Verbesserungen werden möglicherweise noch umgesetzt, bei anderen ist im Moment gar kein politischer Wille in Sicht.

Zukunftsvision: Komplette Systemumstellung Integrierter Tarif - Sozialversicherung und Einkommenssteuer in einem

Die oben genannten Vorschläge sind Verbesserungen am bestehenden System. Eine noch grüßere Entlastung für Geringverdienende und auch eine Vereinfachung würe die Umstellung des gesamten Sozialversicherungssystems.

Dadurch könnten Einkommen bis 11.000 Euro netto auch von der Sozialversicherung entlastet werden. Es geht hier weder um Transferleistungen noch um bedingungsloses Grundeinkommen, sondern darum, dass die ersten selbst verdienten 11.000 Euro beim Selbständigen verbleiben. Bei mitversorgten Angehörigen müsste der Betrag hinaufgesetzt werden.

Diese Forderungen werden unterstätzt von

  • FO.FO.S - Forum zur Förderung der Selbständigkeit, Martina Schubert
  • BUSINESS MAMAS, Gabriele König
  • AMICI DELLE SVA, Werner Brix
  • GRÜNDEN IN WIEN, Claudia Salloker
  • FRAU IM OGV (Öst. Gewerbevereien), Isabella Farkasch
  • KONNEX, Michael Pöll, Stefan Leitner-Sidl
  • IG-AUTORINNEN, Gerhard Ruiss
  • UNIVERSITAS, Berufsverband für Dolmetschen und äbersetzen, Heidi Scheidl

>>> Hier online aktiv unterstätzen<<<

Organisationen im Bereich GründerInnen und Selbständige können auch ihr Logo an [email protected] schicken, welches dann hier erscheint.

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