Soziale Grundrechte des einzelnen
- Im Grundrechtskatalog sind entsprechend den Beratungen im Konvent soziale Grundrechte zu verankern.
- Zugleich ist anzusprechen, dass soziale Grundrechte den Einzelnen von seiner prinzipiellen Eigenverantwortung für die Gestaltung seines Lebens nicht entbinden.
- Die Einrichtung von gesetzlichen beruflichen Vertretungen mit Selbstverwaltung ist in der Verfassung vorzusehen.
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