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Wissen - NR-Wahl 2008, 2007

Soziale Grundrechte des einzelnen

  • Im Grundrechtskatalog sind entsprechend den Beratungen im Konvent soziale Grundrechte zu verankern.
  • Zugleich ist anzusprechen, dass soziale Grundrechte den Einzelnen von seiner prinzipiellen Eigenverantwortung für die Gestaltung seines Lebens nicht entbinden.
  • Die Einrichtung von gesetzlichen beruflichen Vertretungen mit Selbstverwaltung ist in der Verfassung vorzusehen.
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