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Wissen - Angebote/Tipps für EPU

Jungunternehmer/innen O„ - Bildungskonto bis 1.500 “

Förderung

Nicht mehr für Ein-Personen-Unternehmen fürderbar

Wer wird gefürdert?

Jungunternehmer/innen, deren Betrieb in OberÖsterreich ist. Physische Personen, die ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gründen oder äbernehmen, während der letzten fänf Jahre vor Gründung bzw. äbernahme des Unternehmens nicht selbständig waren und eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben. Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch Mehr-Personen-Unternehmen fürderbar.

Was wird gefürdert?

Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persänlichkeitsbildung von Jungunternehmer/innen dienen, im Betrieb des/der Antragstellers/Antragsstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und für ihn/sie eine Höherqualifizierung darstellen.Sie müsssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.

Wie wird gefürdert?

Gefürdert werden maximal 50 % der persänlich erwachsenen Kurskosten. Der maximale Förderungsbetrag pro Person insgesamt 1.500 Euro kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten - 150 Euro. Antrag bis spütestens 31. Dezember 2006. Kontakt:

Amt der O–. Landesregierung - Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-151 2
E-Mail: [email protected]

N–here Informationen Bildungskonto JungunternehmerInnen

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