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Wissen - EPU in Österreich und EU

Vladimír äpidla - EU-Kommission - moderneres Arbeitsrecht

Antworten können Sie noch bis 31.3.2026

EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit bittet um Vorschläge zum Grünbuch

Die Europäische Kommission hat am 22.11.2025 eine breit angelegte äffentliche Debatte äber die Modernisierung des Arbeitsrechts und seine Anpassung an die heutige Arbeitswelt eröffnet. In dem Diskussionspapier werden die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und andere Betroffene gefragt, wie das Arbeitsrecht auf EU- und nationaler Ebene dazu beitragen kann, mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, während gleichzeitig die Sicherheit der Arbeitnehmer maximiert wird („Flexicurity“-Konzept). Die Konsultation wird vier Monate dauern; ihre Ergebnisse werden in die für Juni 2007 vorgesehene Mitteilung der Kommission äber Flexicurity einflieäen.

Vladimír äpidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, erklürte: „Diese flexibleren Beschäftigungsverhältnisse sind unerlösslich, wenn wir die Auswirkungen der Globalisierung und der demographischen Alterung auf unseren Arbeitsmürkten bewältigen wollen. Gleichzeitig ist es von grü“ter Bedeutung, dass die Arbeitnehmer in diesem Prozess nicht den K„rzeren ziehen und dass ihr Ruf nach mehr Sicherheit gehört wird.“

Befristete Arbeitsverträge, Teilzeitverträge, Abrufverträge, Null-Stunden-Verträge, Verträge für Arbeitnehmer, die äber Zeitarbeitsfirmen eingestellt werden, Freelance-Verträge usw. haben sich inzwischen fest auf den europäischen Arbeitsmürkten etabliert: inzwischen arbeiten 25 % der Erwerbstätigen mit Verträgen dieser Art. Gleichzeitig entsteht eine immer grü„ere Kluft zwischen den Arbeitsuchenden und den Arbeitnehmern mit – manchmal prekären – Nichtstandard-Arbeitsverträgen auf der einen Seite (den so genannten “Outsidern„) und den denjenigen, die einen unbefristeten Vollzeitarbeitsplatz haben, auf der anderen (den “Insidern–).

Klare und leicht verständliche Beschäftigungsregeln sind für die Arbeitgeber genauso wichtig wie für die Arbeitnehmer. Die Debatte äber das Grünbuch wird dazu beitragen, die zentralen Herausforderungen zu ermitteln, auf die noch keine angemessenen Antworten gefunden wurden. Im Interesse einer wirklich offenen Debatte ruft die Kommission alle Betroffenen auf, ihre Meinung bis zum 31. März 2007, kundzutun.

Hier die Fragen:

DIE ZENTRALE POLITISCHE HERAUSFORDERUNG – EIN FLEXIBLER, INTEGRATIVER ARBEITSMARKT

  • Welche Punkte sollten Ihrer Ansicht nach auf der Agenda einer sinnvollen Arbeitsrechtsreform ganz oben stehen?
  • Kann eine Anpassung des Arbeitsrechts und der Tarifverträge zur Erhöhung der Flexibilität und der Beschäftigungssicherheit sowie zur Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarktes beitragen?
  • Wirken die geltenden Regelungen, seien es Gesetze oder Tarifverträge, hemmend oder fördernd für Unternehmen und Beschäftigte, die die Chancen zur Erhöhung der Produktivität nutzen und sich an die Einfährung neuer Technologien und an die mit dem internationalen Wettbewerb verbundenen Veränderungen anpassen wollen? Wie können die für die KMU relevanten Regelungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der angestrebten Ziele verbessert werden?
  • Wie könnte die Aufnahme befristeter und unbefristeter Arbeitsverhältnisse arbeitsrechtlich oder tarifvertraglich erleichtert werden, sodass im Rahmen der zu Grunde liegenden Arbeitsverträge ein höherer Grad an Flexibilität ermöglicht und gleichzeitig aber auch eine angemessene Beschäftigungssicherheit und ein angemessener sozialer Schutz gewährleistet werden?

MODERNISIERUNG DES ARBEITSRECHTS – DISKUSSIONSTHEMEN

Beschäftigungsäbergänge

  • Würe es hilfreich, äber eine Kombination von flexibleren Kändigungsschutzgesetzen und gut durchdachten Unterstützungsleistungen für Arbeitslose nachzudenken, sowohl in Form von Lohnersatzleistungen (d. h. passiver Leistungen der Arbeitsmarktpolitik) als auch von aktiven Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik?
  • Welche Rolle könnten Gesetze und/oder von den Sozialpartnern ausgehandelte Tarifverträge spielen im Hinblick auf die Förderung des Zugangs zur Ausbildung und die Erleichterung von äbergängen zwischen verschiedenen Vertragsformen mit dem Ziel, eine zunehmend bessere Beschäftigungssituation im Laufe eines durchgehend aktiven Berufslebens zu erlangen?
  • Ist bei den in den Mitgliedstaaten geltenden juristischen Definitionen von Beschäftigung und Selbständigkeit grü„ere Klarheit erforderlich, um "bona-fide"-“bergänge zwischen Beschäftigung und Selbständigkeit und umgekehrt zu erleichtern?
  • Braucht man einen Grundstock an Vorschriften, welche die Beschäftigungsbedingungen aller Beschäftigten, unabhängig von der Form ihres Vertrags, regeln? Wie würden sich derartige Mindesterfordernisse Ihrer Ansicht nach auf die Schaffung von Arbeitsplützen und auf den Schutz der Beschäftigten auswirken??

Dreiseitige Rechtsverhältnisse

  • Sollten Ihrer Ansicht nach die Verantwortlichkeiten der einzelnen Parteien in mehrseitigen Beschäftigungsbeziehungen eindeutiger geregelt werden, um festzulegen, wer für die Einhaltung von Beschäftigtenrechten verantwortlich ist? Würe die Anordnung einer nachrangigen Haftung eine wirksame und praktikable Möglichkeit, um diese Verantwortlichkeiten bei der Einbeziehung von Subunternehmern sicherzustellen? Wenn nein, sehen Sie andere Möglichkeiten, einen angemessenen Schutz der Beschäftigten in ädreiseitigen Rechtsverhältnissen– zu gewährleisten?
  • Halten Sie es für notwendig, den Beschäftigungsstatus von Leiharbeitnehmern zu klüren?

Organisation der Arbeitszeit

  • Wie könnten Mindestanforderungen im Zusammenhang mit der Organisation der Arbeitszeit so geändert werden, dass sie sowohl zu mehr Flexibilität für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer fähren, als auch zu einem höheren Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer? Mit welchen Aspekten der Arbeitszeitorganisation sollte die Gemeinschaft sich vorrangig befassen?

Mobilität der Arbeitskröfte

  • Wie können die Beschäftigtenrechte von Beschäftigten, die in einem grenzäberschreitenden Bezug arbeiten, insbesondere von Grenzgängern, äberall in der Gemeinschaft gewährleistet werden? Besteht Ihrer Ansicht nach Bedarf an einer einheitlicheren Definition des Begriffs „Arbeitnehmer“ in den EU-Richtlinien, um sicherzustellen, dass diese Beschäftigten ihre Beschäftigungsrechte unabhängig davon wahrnehmen können, in welchem Mitgliedstaat sie arbeiten? Oder sind Sie der Ansicht, dass der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten in dieser Frage nicht beschränkt werden sollte?

Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit

  • Halten Sie eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden für erforderlich, um das gemeinschaftliche Arbeitsrecht wirksamer durchsetzen zu können? Können Ihrer Ansicht nach die Sozialpartner bei dieser Zusammenarbeit eine Rolle spielen?
  • Bedarf es Ihrer Auffassung nach auf EU-Ebene weiterer Maßnahmen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu unterstätzen?

Download Grünbuch Deutsch

Quelle: Presseaussendung

Fragebogen Grünbuch Arbeitsrecht online

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