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Wissen - EPU in Österreich und EU

10-Punkte-Programm der WKO für Ein-Personen-Unternehmen

10-Punkte-Programm der Wirtschaftskammer Österreich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Die Wirtschaftskammer Österreichs prüsentierte am 15.1.2026 ihr 10-Punkte-Programm mit den zentralen interessenpolitischen Forderungen für Ein-Personen-Unternehmen, gerichtet an die neue Bundesregierung.

Sie reagiert damit darauf, dass bereits mehr als die Hälfte der Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind, die aufgrund ihrer besonderen Situation (keine Unterstützung durch Mitarbeiter, äberdurchschnittliche Arbeitsbelastung, hohe Kostenbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer, mangelnde soziale Absicherung) einer besonderen Unterstützung bedürfen.

Dieses beinhaltet konkrete Forderungen zur besseren sozialen Absicherung, zur Entlastung bei Steuern und Sozialversicherung, zur Schaffung eines verbesserten Zugangs zu Finanzierungs- und Fürdermöglichkeiten, zur Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und zur Förderung des Wachstums von Ein-Personen-Unternehmen. Die konkreten Forderungen lauten:

  1. Schaffung einer attraktiven Betriebsausfallsversicherung - Ein-Personen-Unternehmen sind durch längere Krankheiten und den damit verbundenen Betriebsausfall oft massiv in ihrer Existenz bedroht. Im Rahmen der freiwilligen Zusatzversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft soll das Krankengeld für Selbständige attraktiver gestaltet werden, bzw. eine Neugestaltung der Betriebsaufallversicherung für Selbständige erfolgen. Die derzeit von der SVA angebotene Zusatzversicherung wird von zu wenigen Unternehmern angenommen und soll daher attraktiver gestaltet werden, um die soziale Absicherung von Ein-Personen-Unternehmen bei längeren Krankenständen bzw. auch bei Pflege von Angehörigen zu verbessern.
  2. Einrichtung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung - Neben der Forderung nach einer unbefristeten Rahmenfristerstreckung (zur Sicherung von erworbenen Anspröchen aus einer unselbständigen Tätigkeit) soll ein Modell einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für jene Ein-Personen-Unternehmen geschaffen werden, die noch keine Anspröche auf Arbeitslosengeld erworben haben, bzw. deren Anspröche bereits ausgeschäpft sind.
  3. Begänstigtes 13. und 14. Gehalt auch für Selbständige Diese Forderung zur Gleichstellung von Selbständigen und Unselbständigen („Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, Besteuerung mit 6%) kommt insbesondere Ein-Personen-Unternehmen zugute, die in vielen Punkten oftmals mit Arbeitnehmern vergleichbar sind.
  4. Verbesserung der steuerlichen Situation von Personen mit Arbeitszimmer im Wohnungsverband - Ein-Personen-Unternehmen, die ihre selbständige Tätigkeit regelm––ig von zu Hause ausäben, aber meist äber keinen abgeschlossenen Arbeitsraum verfägen, sind durch die restriktive steuerliche Regelung bzgl. der Absetzbarkeit von Betriebsausgaben massiv benachteiligt. Gefordert wird daher eine großzägige und unbürokratische Pauschalierung für die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband.
  5. Beseitigung der Vorsteuerabzugsbeschränkungen - Für viele Ein-Personen-Unternehmen, gerade im Dienstleistungsbereich, stellt die regelmäßige Nutzung des KFZ eine wichtige Voraussetzung zur Ausäbung der betrieblichen Tätigkeit dar. Gefordert wird daher die unbeschränkte Vorsteuerabzugsmöglichkeit für die Anschaffung und die laufenden Betriebsmittel (Benzin und Diesel, Reparatur-, Reifen- und Servicekosten) betrieblich genutzter PKW.
  6. Erleichterter Zugang zur Kleinstunternehmerregelung in der GSVG: Gefordert wird ein leichterer Zugang für Ein-Personen-Unternehmen zur Kleinstunternehmerregelung in der GSVG. Insbesondere die äberpröfung der unterschiedlichen Altersgrenzen und die Entwicklung eines einheitlichen Modells unter Beröcksichtigung stabiler Beitragseinnahmen für die SVA: Anhebung der Umsatzgrenze auf EUR 30.000,- (entsprechend der Anhebung der Umsatzsteuergrenze), Wegfall des Betrachtungszeitraums der letzten fänf Jahre und Abstellen lediglich auf die Umsätze und die Einkönfte (sind diese gering, sollte unabhängig von der Dauer der Pflichtversicherung bzw. einer Vorversicherung eine Befreiung von der Pflichtversicherung möglich sein), Zulössigkeit einer röckwirkenden Ausnahme von der Kleinstunternehmerregelung.
  7. Verstärkte Förderung von Mikrofinanzierungen - Ein-Personen-Unternehmen benütigen für betriebliche Investitionen bzw. zur Anschaffung von Betriebsmitteln in der Regel keine äberm–„ig großen Investitionsvolumina. Gerade bei Kleinstbetragsfinanzierungen sind in den Banken die Transaktionskosten in Relation zum Finanzierungsbetrag jedoch besonders hoch. Für viele Fürdermaßnahmen, insbesondere die äbernahme von Haftungen, gibt es immer noch Fürderuntergrenzen, welche beseitigt werden sollen. Durch das KMU-Paket der Bundesregierung wurde bereits eine Fürdermöglichkeit für Mikrokredite bis zu 25.000,- EUR geschaffen. Diese Förderung soll in der kommenden Fürderperiode 2007“2013 weitergefährt und ausgebaut werden. äberdies sollen zusätzliche Mikrokreditinitiativen, schwerpunktm––ig für spezifische Zielgruppen, gestartet werden.
  8. Schaffung von Bildungskonten zur Förderung der individuellen Weiterbildung - Studien belegen, dass Ein-Personen-Unternehmen aufgrund des knappen Zeitbudgets und der hohen Kosten zu wenig in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen investieren. Individuell angesparte Mittel sollen daher auf einem Bildungskonto bei einer Bank oder Versicherung mit einem staatlichen Zuschuss von mindestens 30% prämiert werden. Das eingezahlte Kapital soll dazu verwendet werden können, bei akkreditierten Bildungseinrichtungen Kurse zu bezahlen.
  9. Lohnnebenkostenbefreiung bei der Aufnahme des ersten Mitarbeiters - Ein-Personen-Unternehmen sollen durch ein gefürdertes Maßnahmenpaket (z.B. Direktsubvention der Personalkosten, Zuschuss) bei der Aufnahme des ersten Mitarbeiters gefürdert werden, unabhängig davon, ob die Aufnahme des ersten unselbständig Beschäftigten im ersten Jahr nach der Gründung oder zu einem spüteren Zeitpunkt erfolgt (d.h. losgelöst vom Neugründungsfürderungsgesetz).
  10. Klare Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit - Das Wachstum des Dienstleistungssektors, Entwicklungen wie das ÖOutsourcing– von Arbeitsprozessen, organisatorische Restrukturierungen, projektbezogene Partnerschaften sowie neue Geschöftsmodelle und Berufsbilder haben eine Vielzahl selbständiger Spezialisten hervorgerufen, die meist als Ein-Personen-Unternehmen organisiert sind. Auf dem Weg zur Informations- und Dienstleistungsgesellschaft verschwimmen die Grenzen zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung zunehmend. Erwerbstätige in Österreich sind heutzutage durchwegs in verschiedensten Beschäftigungsformen tätig (unselbständig, selbständig, freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer, geringfägig Beschäftigte, neue Selbständige etc.). Im Sinne der Rechtssicherheit wird eine klarere Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit gefordert.

Quelle: WKO

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