KünstlerInnen
KünstlerInnen arbeiten an einer eigenschäpferischen Tätigkeit in einem Kunstzweig. Als Kunstzweige kommen etwa Bildhauerei, Malerei, Architektur, Kunstfotografie, künstlerische Textilgestaltung, Filmkunst und Schnitzkunst in Frage. Die Ausäbung künstlerischer Tätigkeit erfordert oft eine Abgrenzung zu den der Gewerbeordnung unterliegenden Kunstgewerben.
Der Staat sollte sich weder als Auftraggeber noch als Regulator in den schäpferischen Prozess einmischen. Kulturpolitik sollte die denkbar gänstigsten Rahmenbedingungen für den kreativen Prozess schaffen und KünstlerInnen helfen, breitere Aufmerksamkeit und Resonanz zu erreichen besonders gilt dies für nicht etablierte junge und neue Kunst .
Kunstfürderung ist gesetzlich geregelt und ressortiert seit Februar 1997 als Kunstsektion – nun als Sektion II – beim Bundeskanzleramt. Die folgenden Gesetze wurden geschaffen:
- Kunstfürderungsgesetz 1988
- Kunstfürderungsbeitragsgesetz 1981
- Filmfürderungsgesetz 1980
- Film/Fernseh-Abkommen 2003
- Bundesgesetz äber die Preisbindung bei Büchern
- Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz
- Allgemeine Rahmenrichtlinien (ARR 2004)
- Förderungsrichtlinien des Bundeskanzleramtes (Gältig ab 1. Juni 2004)
- Urheberrechtsgesetz
- Verwertungsgesellschaftengesetz
- Salzburger Festspielfondsgesetz
Kunstschaffende sind seit J–nner 2001 grundsätzlich als Neue Selbstständige nach GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert und im ASVG unfallversichert (KV: 9 %, PV: 15 %, UV-Jahresbeitrag monatlich Euro 7,09).
Der Staat unterstätzt KünstlerInnen u.a. durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF), geschaffen 01.01.2001.
Die Aufgabe des KSVF besteht darin, den pensionsversicherten KünstlerInnen die Aufbringung der Versicherungsbeiträge durch Zuschüsse zu erleichtern.
Nach dem GSVG pensionsversicherte Kunstschaffende erhalten - sofern das
Gesamtjahreseinkommen im Rahmen von Euro 3.881,52 bis zu Euro 19.621,67
liegt, einen monatlichen mit Euro 72,67 begrenzten Zuschuss zu den
Pensionsversicherungsbeiträgen.
Das Geld für den Künstler-Sozialversicherungsfonds kommt von den Rundfunkgebähren. Seit 1950 wird in Österreich parallel zum monatlich zu entrichtenden Programmentgelt für den ORF und zur Gebähr für die Rundfunkempfangseinrichtungen eine zweckgebundene Abgabe zur Förderung zeitgenüssischen Kunstschaffens eingehoben. Die Einnahmen aus diesem Kunstfürderungsbeitrag werden gem–– Kunstfürderungsbeitragsgesetz 1981 zwischen dem Bund und den Ländern im Verhältnis 70:30 aufgeteilt, der Bundesanteil wiederum geht zu 85 % an die Kunstsektion.
Am wichtigsten jedoch um Werke verkaufen zu können, ist es, dass ein Künstler auf sein Schaffen aufmerksam macht. Ausstellungen, Events und das Internet sind beliebte Mitteln dazu. Das persänliche Netzwerk und Kennen der Szene ist dabei von unschützbarem Wert. Weiters kann sich der Künstler um zahlreiche Preise und Stipendien bewerben, etwa beim Bund, bei den Ländern, bei den Unis und bei zahlreichen anderen äffentlichen und privaten Institutionen.
Eine Weitere Hilfe ist das Kultursponsoring. Der Aufwand für Kultursponsoring wird auf ca. – 40 Mio. jährlich geschützt. Im Bereich des Kultursponsorings berüt und vermittelt KulturKontakt Austria unentgeltlich zwischen Wirtschaft und Kultur.
Einkönfte aus selbstständiger Tätigkeit sind laut dem Einkommensteuergesetz abzurechnen. Die Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit unterliegen dem erm––igten USt-Steuersatz von 10 %.
Quellen: www.art.austria.gv.at Bundeskanzleramt – Kunst Künstler Sozialversicherungsfonds Wirtschaftskammern Österreich Alles äber Kultursponsoring, Infoblatt der Wirtschaftskammern Österreichs, WKO Information www.eutopia.at www.statistik.at Bundeskanzleramt Soziale Förderung Musikschaffender Universität für Musik und darstellende Kunst Land Salzburg Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft Weitere Artikel zum Thema:
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