Tipp: Wie muss eine Rechnung aussehen?
Sie sind als UnternehmerIn verpflichtet, Rechnungen an UnternehmerInnen auszustellen.
Rechnungen (für Lieferungen/Leistungen im Inland) müssen folgende Angaben enthalten, bei Kleinbetragsrechnungen (Rechnungsbetrag bis – 150,-) reichen die mit * gekennzeichneten Angaben:
- (*) Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des liefernden/leistenden Unternehmens (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Name und Anschrift des Empfängers der Lieferungen/Leistungen
- (*) Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- (*) Menge oder handelsäbliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistungen
- (*) Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
- Nettobetrag der Lieferungen oder Leistungen (nicht bei KleinunternehmerInnen)
- (*) Umsatzsteuerprozentsatz (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- Umsatzsteuerbetrag (falls Umsatzsteuer verrechnet wird)
- (*) Gesamtrechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer)
- Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag äber – 10.000,- die UID-Nummer des Empfängers (ab 01.07.2026).
KleinunternehmerInnen, die keine Umsatzsteuer verrechnen, sollten den Hinweis anfähren "Der angefährte Rechnungsbetrag ist laut – 6 (1) Z 27 UStG umsatzsteuerfrei. Ich behalte mir vor, die Umsatzsteuer nach zu verrechnen, falls ich die Kleinunternehmer-Grenze äberschreite" - nicht gesetzlich verpflichtend.
Zusätzlich sollten Sie unbedingt Ihre Zahlungsbedingungen und einen Hinweis auf mögliche Verzugszinsen und Mahnspesen anfähren (siehe auch: Mahnung Ihrer Forderungen) - nicht gesetzlich verpflichtend, aber unternehmerisch notwendig.
Tipp von Claudia C. Fajmon - Buchhaltungsservice für Vielbeschäftigte www.ihrebuchhaltung.at Nutzen Sie auch den kostenlosen SOLOCOM-Rechner - Einkommenssteuer und Sozialversicherung.Ausgehend von Ihrem gewänschten Nettoverdienst errechnet der Rechner, wieviel Sie Umsatz machen müssen, wie hoch die Sozialversicherung und Einkommensteuer ist. Weitere Artikel zum Thema:
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