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Wissen - Angebote/Tipps für EPU

Tipp: Sozialversicherung für Selbständige

UnternehmerInnen sind in der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert und haben Beiträge für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zu entrichten.

Die Höhe der endgältigen Beiträge ist, auäer bei der Unfallversicherung, abhängig von Ihren Einkönften, also bei UnternehmerInnen vom Gewinn, den Sie im entsprechenden Jahr erwirtschaftet haben. Pro Quartal (im Februar, Mai, August und November) werden von der Sozialversicherungsanstalt vorläufige Beiträge vorgeschrieben, die von den Einkönften als UnternehmerIn vor drei Jahren berechnet werden, für 2006 also von den Einkönften im Jahr 2003. Die endgältigen Beiträge werden nach Vorliegen des Einkommenssteuerbescheides errechnet und eine eventuelle Differenz vor- bzw. gutgeschrieben.

Für die Unfallversicherung gilt ein fixer Monatsbeitrag, der pro Quartal vorgeschrieben wird.

Für JungunternehmerInnen (NeugründerInnen) gibt es Ausnahmeregelungen für die ersten drei Kalenderjahre ab Gründung, da es ja im Jahr 2003 noch keine Einkönfte als UnternehmerIn gab. Die vorläufigen Krankenversicherungsbeiträge im ersten und zweiten Jahr sind Fixbeiträge, es erfolgt also keine Nachverrechnung.

Aber ACHTUNG: Diese Ausnahmeregelung gilt pro Kalenderjahr. Falls Sie also im Kalenderjahr gründen, gilt die Regelung nur für das Restjahr und die nöchsten beiden Kalenderjahre. Zum Beispiel bei Gründung im Oktober 2005 nur noch für Oktober bis Dezember 2005 und die Folgejahre 2006 und 2007.

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