Merkblatt für die richtige Rechnung
Aufgrund der Tatsache, dass Betriebspröfungen immer strenger werden und die Finanz mehr und mehr dazu äbergeht, Vorsteuerabzug und Betriebsausgaben nur dann zu akzeptieren, wenn rechtlich korrekte Rechnungen vorliegen, bitten wir Sie nochmals eindringlich, immer darauf zu achten, dass sowohl die von Ihnen erhaltenen als auch die von Ihnen ausgestellten Rechnungen folgende Merkmale aufweisen.
- Name und Anschrift des Lieferanten: des liefernden oder leistenden Unternehmers
- UID-Nummer des Lieferanten: Bsp.: ATU 57680478, Die UID muss im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs vorliegen. Der Unternehmer muss bei der Beurteilung der Richtigkeit der UID Sorgfalt walten lassen.
- Name und Anschrift des Kunden: des Leistungsempfängers bzw. des Abnehmers
- Menge und handels-–bliche Bezeichnung bzw. Art und Umfang: Angabe von Menge und genauer Bezeichnung der gelieferten Wirtschaftsgüter bzw. Art und Umfang der erbrachten sonstigen Leistung. Sammelbegriffe sind nicht ausreichend. Der Verweis auf nähere Angaben in weiteren Belegen (z.B. Lieferschein) ist möglich.
- Lieferdatum: Tag der Lieferung bzw. Leistung oder Zeitraum, äber den sich die sonstige Leistung erstreckt (Voraussetzung für den Vorsteuerabzug)
- Entgelt: Nettobetrag des Entgelts (und Wührung!)
- Steuersatz/sätze oder Hinweis auf Steuerbefreiung: Angabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung ist nicht erforderlich
- Umsatzsteuerbetrag: der auf das Entgelt entfällt. Bei verschiedenen Steuersätzen sind die Entgelte und die Steuerbeträge nach S–tzen zu trennen. Der Ausweis des Umsatzsteuerbetrages in einer Summe ist zulössig, wenn in der Rechnung für die einzelnen Posten der Steuersatz angegeben ist.
- Ausstellungsdatum: sollte spütestens im Folgemonat der Lieferung bzw. Leistung liegen. Bei Bargeschöften reicht „Lieferdatum = Rechnungsdatum“.
- Fortlaufende Rechnungs-nummer: Buchstaben sind zulössig. Die fortlaufende Nummer muss die Rechnung eindeutig identifizieren, d.h. keine Nummer darf doppelt vergeben werden. Gutschriften dürfen auch getrennt nummeriert werden. Verschiedene Rechnungskreise sind möglich.
- UID-Nummer des Kunden: Verpflichtend seit 1.7.2026 für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag äber – 10.000,-!!!
Rechnungssumme bis 150 –
Bei dem Sonderfall Kleinbetragsrechnungen (bis 150 – Rechnungssumme) genägen folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Menge und handelsäbliche Bezeichnung bzw. Art und Umfang
- Lieferdatum
- Entgelt und Umsatzsteuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz
Autorin:
Steuerberaterin MMag. Margit Michlits
Dempschergasse 5/Top 44, 1180 Wien
Tel.: 0650/8086444
[email protected]
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